von | 26. Apr 2019 | VG-Rat

Ortsbürgermeister Horst Klein und Mitglieder des Ortsgemeinderates freuten sich Mitglieder der SPD Fraktion im Verbandsgemeinderat Altenkirchen in Neitersen begrüßen zu können.

Klein stellte den Gästen kurz die Gemeinde vor. Neitersen ist mehr als 750 Jahre alt und besteht aus den Ortsteilen Neitersen, Niederölfen und Neiterschen. Seit einigen Jahren gibt es eine Ortschronik und die Gemeinde führt ein eigenes Wappen. Neitersen hat mehrere Gewerbebetriebe und ein reges Vereinsleben. Aus der Dorfmoderation entstand die Kinder-Jugend-Gruppe KiJuNei und der Seniorenstammtisch. Vor kurzem wurde Neitersen zur Schwerpunktgemeinde erklärt, die nun 8 Jahre lang Zuschüsse für örtliche Vorhaben vom Land beziehen kann.

Auf einer kleinen Rundreise durch die Gemeinde erklärte Klein den Gästen die zukünftigen Vorhaben. Eines soll in Alt-Neitersen verwirklicht werden. Hier hat die Gemeinde ein Haus zum Abriss gekauft. An der Stelle ist eine Verbreiterung der Straße und ein Dorfplatz geplant.

Auch in Fladersbach, zwischen Niederölfen und Neitersen, soll der Dorfplatz aufgewertet werden. Im letzten Jahr hatte hier das Backesfest anlässlich des 200. Geburtstages von Raiffeisen stattgefunden und an Weihnachten wird hier der Weihnachtsbaum aufgestellt.

Danach besichtigte die Gruppe den alten Friedhof, auf dem ein Urnengräberfeld und ein Feld für Rasengräber entstanden ist. Das alte Friedhofstor gibt an, dass der alte Friedhof 1881 angelegt worden ist.

Anschließend sah man sich das Neubaugebiet „Jägermorgen“ an. Vor Jahren hatte man das Gebiet in zwei Bauabschnitte geteilt. Da aber der 1. Bauabschnitt vollständig verkauft ist, wird nun auch der 2. Bauabschnitt mit 16-18 Plätzen erschlossen.

Beim abschließenden Zusammensein „auf der Emma“ erklärte der Ortsbürgermeister, dass auch die Renovierung der 25jährigen „Wiedhalle“ ansteht. Stolz wies er darauf hin, dass Neitersen den Kunstrasenplatz ohne Förderung des Landes gebaut hat. Die Schulstraße (K 13) wurde ausgebaut und danach abgestuft. Sie ist jetzt in der Zuständigkeit der Gemeinde.